Allgemeine Personenbeförderungsbedingungen des Fahrservice Heinz Moser
Aktualisiert: 23.06.2019

1.) Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen dem Unternehmen Fahrservice Heinz Moser, vertreten durch den Inhaber Heinz Moser (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und Kundinnen und Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), die das Unternehmen Fahrservice Heinz Moser mit der Durchführung von Fahrten beauftragen, in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Einzelfall ausdrücklich der im Voraus schriftlich erteilten Zustimmung des Auftragnehmers. Durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen des Fahrservice Heinz Moser akzeptiert der Auftraggeber bzw. die beförderte Person die ABG des Fahrservice Heinz Moser.

2.) Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Fahrservice Heinz Moser sind, soweit nichts anderes zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde, freibleibend. Der Kunde kann den Beförderungsauftrag schriftlich, telefonisch oder mündlich erteilen. Die Fahrten müssen grundsätzlich am Firmensitz des Auftragnehmers beauftragt werden. Maßgebend sind allein die Angaben in der Bestätigung des Beförderungsauftrages. Der Beförderungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche Buchungsbestätigung zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollten Abweichungen der Daten vorkommen, muss sich der Auftraggeber unverzüglich mit Auftragnehmer in Verbindung setzen.
Das Recht einer Nichtannahme des erteilten Beförderungsantrags ist dem Auftragnehmer unbenommen. Der Auftragnehmer ist, um die Sicherheit innerhalb des Fahrzeugs sowie auch im Straßenverkehr zu gewährleisten, berechtigt, Personen oder Gegenstände von einer Beförderung auszuschließen, wenn nach Ermessen des Auftragnehmers eine Gefährdung von den Betreffenden ausgeht. Solche Voraussetzungen für einen Beförderungsausschluss können u.a. Personen sein, die…

  • unter Drogeneinfluss stehen
  • gefährliche Gegenstände mitführen
  • Gefahrgut transportieren
  • selbst oder durch ihr Gepäck eine Überladung des Fahrzeugs bewirken stark alkoholisiert sind.

Der Fahrservice Moser ist bemüht, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gestellten Beförderungsanfrage bei gegebenen Beförderungsvoraussetzungen zeitnah einen Vertrag abzuschließen.
Die Preise gelten jeweils für eine Abholadresse. Zusätzliche Abholadressen müssen durch den Auftraggeber im Voraus schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Aufgrund der zusätzlich gefahrenen Strecke wird ein Zusatzentgelt erhoben. Gleiches gilt auch bei Rückfahrten mit mehreren Anfahrtsadressen.
Für Transferfahrten zu Flughäfen, Bussen und anderen zeitgebundenen Transportmitteln sind dem Auftragnehmer eventuelle Fahrplanänderungen, Verzögerungen oder Ausfälle rechtzeitig mitzuteilen, damit entsprechend reagiert werden kann. Gleiches gilt für die Abholung von den entsprechenden Beförderungsmitteln. Für die Abholung ist die entsprechende Nummer des Verkehrsmittels (z.B. Flugnummer) und die Ankunftszeit anzugeben. Sollte es zu großen Abweichungen in der Ankunftszeit des Verkehrsmittels kommen, muss mit eventuellen Wartezeiten, bedingt durch Folgeaufträge, gerechnet werden. Bei falscher Angabe von Ab- und/oder Ankunftszeiten verliert der Kunde alle Ansprüche gegenüber Fahrservice Molser, insbesondere auf Beförderung und auf die Erstattung von Kosten. Dies gilt auch bei der Verwechslung (Datum und Uhrzeit) von Abflugs- und/oder Ankunftszeiten.

3.) Leistungen
Der Auftragnehmer sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung zu. Der Fahrer ist im Besitz aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben der schriftlichen Bestätigung bindend.
Die Leistung umfasst die Durchführung der Beförderung auf der Grundlage des im Vertrag vereinbarten Abhol- und Zielortes. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die zu befördernden Personen oder Gegenstände den Zielort erreicht haben.
Die vereinbarte Leistung bei Mietwagenfahrten umfasst nicht:

  • die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, wenn nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden,
  • die Beaufsichtigung von Gegenständen, die der Auftraggeber oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
  • die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen des Mietwagens,
  • die Information über die für alle Fahrgäste geltenden Regelungen bei grenzüberschreitendem Transport, insbesondere Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften und die Aufsicht über deren Einhaltung,
  • die Einhaltung von Terminen, wenn diese durch technische, äußere oder nicht vorhersehbare Einflüsse verursacht werden. Folgekosten, die durch die zeitliche Verschiebung eventuell entstehen, können gegenüber dem Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden.

4.) Beförderung
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vereinbarten Zeit und bei vollständiger Bezahlung des Beförderungsentgeltes. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass der Fahrgast mindestens 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit am Abfahrtort reisebereit und telefonisch erreichbar ist. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten (Datum / Uhrzeit) und am vereinbarten Ort. Bei Nichterscheinen des Fahrgastes am vereinbarten Abholort zur vereinbarten Zeit entfällt der Anspruch auf Beförderung. Sollte spätestens nach Ablauf einer 15 minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Auftraggeber zustande gekommen sein, tritt der Fahrer die Fahrt ohne Fahrgast an. Bei Flugausfällen, Flugverschiebungen und Ankunftsverschiebungen hat der Kunde die Pflicht, Fahrservice Moser unverzüglich darüber zu informieren. Wir nehmen Sie dann gerne bei der nächstmöglichen Fahrgelegenheit mit.

Bei Nichtinanspruchnahme der Beförderung ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Beförderungspreises ausgeschlossen.

5.) Preise und Zahlungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Der vereinbarte Preis kann bis 7 Tage vorher auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto überwiesen werden. Diese sind inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist keine Überweisung zustande gekommen, dann ist der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis in jedem Fall vor Fahrtantritt bar und in Euro zu zahlen.
Zusätzlich anfallende Kosten, die durch eine nicht vom Auftragnehmer verursachte Verzögerung oder veränderte Wegstrecke entstehen, trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.
Wenn Sie Hin- und Rückfahrt gebucht haben, so entrichten Sie die fälligen Gebühren für beide Fahrten bereits auf der Hinfahrt. Auf Wunsch wird eine entsprechende Quittung / Rechnung ausgestellt.

6.) Rücktritt/ Stornierung

Beiden Vertragsparteien steht, ohne Angabe von Gründen, ein uneingeschränktes Widerrufs-/Rücktrittsrecht zu, wobei der Auftraggeber bis zu 72 Stunden vor der vereinbarten Beförderung, kostenlos vom Beförderungsvertrag zurücktreten kann.

Danach fallen für den Auftraggeber folgende Stornogebühren an:

Ab 72 bis 48 Stunden vor der vereinbarten Beförderung 50% des Beförderungspreises.

– Ab 48 Stunden vor der vereinbarten Beförderung 100% des Beförderungspreises

– Kann aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. schwerer Krankheit mit ärztlichem Attest oder höhere Gewalt) die gebuchte Fahrt nicht in Anspruch genommen werden, verzichtet Fahrservice Moser auf die Rücktrittsgebühren.

Bei Nichtstornierung von Aufträgen oder wenn die Fahrt vom Auftragnehmer durchgeführt und der Fahrgast sich nicht wie in dem Beförderungsvertrag an der vereinbarten Abholadresse befindet, aus welchem Grunde auch immer, wird der komplette Beförderungspreis in Rechnung gestellt.

7.) Gepäck / Tiere
Der Beförderungsvertrag beinhaltet die Beförderung von einem handelsüblichen Koffer, sowie einem Handgepäck pro Fahrgast. Übergepäck, sperriges Reise- oder Sportgepäck, z. B. Ski, Fahrräder etc., gefährdende Stoffe bedürfen der besonderen Vereinbarung und müssen Fahrservice Heinz Moser mindestens 2 Tage vor Beförderungsantritt mitgeteilt werden. Auf wertvolle Gegenstände achtet der Fahrgast selbst.
Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.

8.) Verunreinigung/ Beschädigung des Fahrzeuges
Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeuges (z.B. Erbrechen) durch die Fahrgäste, wird eine Reinigungsgebühr von bis zu 500 Euro erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich der Auftragnehmer  vor. Bei Beschädigung des Fahrzeuges trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch die Vertragswerkstatt ermittelt wird.
Es ist den Fahrgästen untersagt im Auto zu rauchen.

9.) Haftung
Fahrservice Moser haftet nicht für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus oder höhere Gewalt. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des PBefG §23.
Für etwaige entstehende Schäden beim Ein- bzw. Aussteigen übernimmt Fahrservice Moser keine Haftung. Es liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Fahrgastes selbst.
Der Fahrgast ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen bis spätestens 7 Tage nach Beendigung der Beförderung durch Fahrservice Moser dem Firmeninhaber in schriftlicher Form bekanntzugeben.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Fahrservice Moser.